Am 07. April 2022 wurde eine allgemeine Impfpflicht vom Parlament abgelehnt

Am 7. April 2022 lehnte das Parlament eine „allgemeine Impfpflicht“ in unserem Land ab. Dies war ein wichtiger Schritt zur Abwendung diktatorischer Ambitionen seitens der Staatsführung.

Doch leider galt bzw. gilt dies nicht für alle. In der Bundeswehr z.B. besteht immer noch die sogenannte Duldungspflicht, die die Bundeswehrangehörigen zum Impfen zwingt. Des Weiteren existiert eine Masernimpfpflicht, die ebenfalls verfassungswidrig ist und in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen grob eingreift. Dies ist absolut abzulehnen, da es gegen die Menschenrechts-Konvention verstößt. Nur weil die Impfpflichtbefürworter dies als legitim und mit den Menschenrechten als vereinbar halten, heißt es nicht, dass es so ist. Es gibt kein Recht, das über Naturrecht steht.  Totalitarismus entsteht immer mit Falschbehauptungen, die von der breiten Masse unhinterfragt akzeptiert werden.

 

In Österreich wurde eine allgemeine Impfpflicht beschlossen, die später wieder zurückgenommen wurde.

 

Insofern können wir auf viele Mitmenschen in unserem Land stolz sein, die unermüdlich mit Abgeordneten telefoniert, sie aufgeklärt und E-Mails an sie geschrieben haben.

 

Auch ich habe sehr viel Zeit und Aufwand betrieben und etliche Abgeordnete über Tatsachen informiert.

 

Hier veröffentliche ich den Text, den ich versandt hatte. In diesem stehen wichtige Informationen, die so nicht an die breite Öffentlichkeit gelangt sind. 


Art. 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Jeder Mensch ist individuell und einzigartig. Die Entscheidung über den eigenen Körper kann nur jeder selbstverantwortlich fällen. Niemand anderes hat das Recht, egal aus welchem Grund, über den Körper und die Gesundheit eines anderen Menschen zu entscheiden. (Ausgenommen im Falle der gesetzlich geregelten Betreuung für Menschen, die nicht mehr dazu in der Lage sind, selbst angemessene Entscheidungen zu treffen)  

Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,

der geplanten Impfpflicht sehe ich mit enormer Besorgnis und mit Unverständnis entgegen. Es ist für unserer aller Wohl sehr wichtig und dringend, alle Aspekte und Blickwinkel verantwortungsvoll zu erfassen und zu betrachten. Doch genau dies wurde offensichtlich auch von Ihnen in den letzten zwei Jahren vernachlässigt.

Ich habe die Information, dass Sie für eine Impfpflicht in Deutschland stimmen wollen. Sie tragen mit dieser Entscheidung große Verantwortung, die zu einer beachtlichen Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen führen kann.

Ich sehe es als meine Pflicht an, Sie zu einem umfassenderen Blick zu motivieren. Ich hoffe sehr, dass Sie nicht das Vertrauen der Bevölkerung missbrauchen und andere Ziele hinter der Impfpflicht verfolgen. (z.B. Lobbyismus oder die Kontrolle der Menschen über einen digitalen Impfpass (ID-2020)) 

Bitte orientieren Sie sich zuallererst an den Menschenrechten und unserem Grundgesetz und halten Sie diese Rechte bedingungslos ein. Etwas anderes wäre aus menschlicher und ethischer Sicht und für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung fatal. Ich möchte Sie als Abgeordnete daran erinnern, dass Sie zuallererst jeden einzelnen Menschen dieses Landes berücksichtigen und das Grundgesetz zu achten haben.

Das Grundgesetz von Deutschland, das auch als deutsche Verfassung anerkannt ist, besagt: 

Art. 1 GG

(1)  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schätzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

èEin Mensch darf nicht durch staatliche Gewalt zu einem Objekt degradiert werden. Das heißt, es ist menschenrechtsverletzend jeden Menschen pauschal als Gefährder zu betrachten und ihn damit zu einer staatlich angeordneten körperlichen Verletzung zu zwingen. (Jeder invasive Eingriff stellt eine Körperverletzung dar) 

èBeachten Sie in diesem Zusammenhang auch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/ :

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.


 

Art. 2 GG / 

(2)  Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Wenn es ein Gesetz geben sollte, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit beschneidet, muss dieses unbedingt verhältnismäßig sein. Es geht immer um das mildeste Mittel, dass selbstverständlich auch funktionieren muss. Der Eingriff darf nicht gefährlicher sein als die zu erwartende Gefahr, gegen die die Bevölkerung geschützt werden soll.   

          (Dadurch, dass der PCR-Test nachweislich kein geeignetes Mittel ist, eine

          SARS-CoV 2- Infektion zu beweisen, ist eine Verhältnismäßigkeit von           vornherein nicht gegeben.)

 

Unbedingt beachtet werden sollte auch die Allgemeine Erklärung der UNESCO über Bioethik und Menschenrechte, die einstimmig im Jahre 2005 anerkannt wurde. Daraus folgender Artikel:

„Artikel 6 – Einwilligung 1. Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf“

Gesundheit bedeutet so viel mehr als nur Infektionsschutz. Die Menschheit steht vor einem Paradigmenwechsel in der Medizin. Schon lange ist bekannt, dass für eine Krankheit viele Faktoren eine Rolle spielen und ein Erreger niemals den Hauptgrund für eine schwerwiegende Erkrankung darstellt.

Hier möchte ich Sie auf die Gesundheitsdefinition der WHO hinweisen und bitte Sie auch, diese bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen:

Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.“ 

Folgende Fakten beweisen, dass eine etwaige Impfpflicht untragbar und menschenrechtsverletzend ist. Abgeordnete, die einer solchen zustimmen, würden unter Umständen damit den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen und gegen den Nürnberger Kodex verstoßen:

· Alle auf dem Markt erhältlichen Medizinprodukte zur Prävention der Covid-19-Erkrankung, sind neuartige Bio-Technologien, die noch niemals zuvor flächendeckend an Menschen angewandt wurden. Es handelt sich dabei nicht um etablierte ausreichend auf Sicherheit geprüfte Impfstoffe.


 

Es gibt noch keine Langzeitstudien für die neuartige Impftechnologie, die Langzeitsicherheit dieser Medizinprodukte ist damit nicht gewährleistet. Eine Impfpflicht würde gegen den Nürnberger Kodex https://www.juraforum.de/lexikon/nuernberger-kodex   verstoßen und damit eine Menschenrechtsverletzung darstellen. Es handelt sich um ein experimentelles Medizinprodukt.

Man kann dieses politisch und medial motivierte Vorhaben als größtes Experiment an der Menschheit betrachten.

Literatur und andere Quellen, damit Sie sich dazu umfassender informieren können:

-        Das Buch von Clemens G. Arvay „Corona Impfstoffe Rettung oder Risiko“

-        https://verbraucherschutz.de/prof-hockertz-corona-diese-impfung-ist-ein-experiment-an-menschen/#comments  

-        https://www.youtube.com/watch?v=0uuOqDy4TEo&t=6s

„UPDATE mRNA-Impfung: Wo sind die validen Studien?“ Gespräch mit dem Immunologen u. Toxikologen Prof. Stefan Hockertz

· Die bisher aufgetretenen Nebenwirkungen dieser gentherapeutischen Medizinprodukte, die als Impfungen bezeichnet werden, sind im Vergleich zu herkömmlichen Impfstoffen um ein Vielfaches höher. Das heißt, es existiert eine bedeutende Gefahr, dass Menschen durch diese Stoffe geschädigt oder gar getötet werden. https://swprs.org/covid-vaccine-adverse-events/

· Die vielen sogenannten „Impfdurchbrüche“ beweisen eine sehr geringe Wirksamkeit der neuartigen Impfstoffe und stellen somit kein geeignetes Mittel zur Infektionsvermeidung dar.

· Laut Dr. Stefan Lanka gibt es keinen korrekten wissenschaftlichen Virusnachweis von SARS-CoV 2, der nach den wissenschaftlichen Prinzipien der koch´schen Postulate durchgeführt wurde. Es gibt also keine Grundlage, Menschen mit einer Substanz zu immunisieren, für die es keinen gesicherten krankheitsauslösenden Nachweis gibt. Eine Aussage von Dr. Lanka in einem Anschreiben an Herrn Spahn: … „Diese Regeln wissenschaftlichen Arbeitens werden von der Virologie offensichtlich verletzt. Die vorgeschriebenen Kontrollversuche, um Irrtümer und Selbsttäuschung auszuschließen, wurden niemals durchgeführt und veröffentlicht.“ …

· Der PCR-Test ist nicht dazu geeignet, eine Covid- Infektion nachzuweisen bzw. zu beweisen. Dieser stellt lediglich ein etwaiges zusätzliches Diagnosemittel dar. Die klinische Diagnostik ersetzt der PCR-Test nicht. Siehe auch im Anhang das Rechtgutachten von der Medizinrechtlerin Beate Bahner.

Das heißt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit, ein Großteil der besagten Covid-Fälle keine sind, da eine gesicherte klinische Diagnose fehlt.

· Es gibt wirksame und kostengünstige Behandlungsmethoden z.B. Ivermectin.

· Eine invasive Beatmung ist eine Fehlbehandlung bei einer sicher diagnostizierten Covid-Erkrankung, trotzdem wird eine 50 %tige Sterblichkeitswahrscheinlichkeit aufgrund dieser kontraindizierten Behandlung in Kauf genommen.

· Wenn es um den Schutz der Gesundheit der Menschen geht, müssen auch die Menschen vor etwaigen Gefahren sowohl durch die Maßnahmen als auch der neuartigen gentherapeutischen Medizinprodukte geschützt werden. Es zeigten sich bereits diverse Krankheitsentwicklungen verschiedener Art nach dem neuartigen Impfeingriff. Z.B. wieder aktivierte Tumorentwicklung, Autoimmunreaktionen, Hauterscheinungen wie z.B. reaktivierte Gürtelrose.

· Wenn ein Mensch schwer erkrankt (auch mit den Symptomen, die einer Covid-19 Erkrankung zugeordnet werden), ist nicht nur ein Faktor (Erreger) dafür verantwortlich. Mehrere Komponenten spielen bei der Pathogenese eine Rolle. Es steht und fällt mit einer fachlich versierten Klinik des Arztes. Jeder Erkrankter ist individuell zu betrachten. In den meisten Fällen spielt eine Mikrobe eine untergeordnete Rolle für die Krankheitsentstehung. Die Psychoneuroimmunologie ist ein Zweig der Schulmedizin, der den Patienten ganzheitlich betrachtet. Nur das ist entscheidend in einem Krankheitsgeschehen.

· Die in den neuartigen Impfstoffen enthaltenen Nano-Lipide und Nano-Partikel ALC-0315 und ALC-0159 sind nur für Forschungszwecke einsetzbar und werden von Technologiefirmen - nicht von Pharmafirmen produziert

https://www.biomol.com/de/produkte/chemikalien/lipide/alc-0315-cay34337-25

https://www.biomol.com/de/produkte/chemikalien/lipide/alc-0159-cay34336-25

Beide Stoffe sind laut Hersteller nicht für die Anwendung bei Menschen geeignet!

 

Eine etwaige Impfpflicht wäre in hohem Ausmaß eine Menschenrechtsverletzung und ein Verbrechen an der Menschlichkeit, an der bzw. dem Sie sich beteiligen würden. Ich hoffe sehr, dass Sie sich noch rechtzeitig auf ethische und christliche Werte besinnen können.

Im Sinne des Bestrebens nach einer ganzheitlichen und menschenwürdigen Gesunderhaltung

 

grüßt Sie herzlich

 

 

Mona Schrader